Am 17.12.2015 stimmte der federführende Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europaparlament dem Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung zu. Das Europaparlament hatte zuvor Änderungen gefordert; die jetzige Fassung ist das Ergebnis von Verhandlungen im sogenannten Trilog zwischen der Eruopäischen Kommission, dem Rat der Eruopäischen Kommission und dem Europäischen Parlament. Mit 48 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen und 4 Gegenstimmen wurde verbesserter Datenschutz für die EU-Bürger auf den Weg gebracht. Damit wird nach Zustimmung des Europaparlaments – vermutlich im Januar 2016 – ab 2018 ein einheitliches Datenschutzrecht für ganz Europa gelten.
Es ist ein großer Erfolg, dass das Mammutprojekt endlich einen positiven Abschluss gefunden hat. Es ist ein nach Auffassung der SPD tragfähiger Kompromiss, der den Nutzern die Hoheit über ihre persönlichen Daten zurückgibt. Die Verordnung bringt nicht nur für Verbraucher mehr Rechte, sondern stärkt auch den Wettbewerb und gibt Rechtssicherheit. Mit der unmittelbar geltenden Verordnung bekommen Nutzer und Unternehmen, deren Geschäftsmodelle auf Daten basieren, einen rechtlich einheitlichen Rahmen für 28 Staaten.
Besonders die gestärkten Verbraucherrechte sind begrüßenswert, wie das Recht auf Löschung, das Recht auf Datenportabilität oder das Marktortprinzip (Geltung des Wettbewerbsrechts des Staates, in dem Kunden angesprochen werden).
Dieses neue hohe Datenschutzniveau bietet Vorteile nicht nur für Verbraucher, sondern für die Wirtschaft auch die große Möglichkeit, für einen einheitlichen europäischen Markt innovative Technologien und hohe Standards zu schaffen. Darin liegen Chancen, die über Europa hinausgehen und die internationale Konkurrenzfähigkeit stärken. Von den einheitlichen Regeln werden insbesondere deutsche und europäische Unternehmen profitieren, die bislang gegenüber internationalen Datenkonzernen im Nachteil waren, weil diese Gesetze umgingen oder ignorierten. Mit der Verordnung werden nun Sanktionen bei Verstößen festgelegt, die für die großen Datenkraken nicht nur „Peanuts“ sind, sondern auch „wehtun“.
Nach vier Jahren zähem Verhandeln und vielen Versuchen von Wirtschaftslobbyisten, den Schutz der persönlichen Daten aufzuweichen, ist es gelungen, ein gutes Regelwerk für einen europaweiten Datenschutz zu schaffen, das den Schutz der personenbezogenen Daten in den Vordergrund stellt und der europäischen Wirtschaft Innovationsimpulse und Rechtssicherheit gibt.