NPD verfassungsfeindlich, aber für Verbot zu unbedeutend
Das Bundesverfassungsgericht hat sich heute gegen ein Verbot der NPD ausgesprochen. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich seit vielen Jahren für ein Verbot der NPD stark und hat den Antrag des Bundesrates unterstützt. Natürlich hätten wir uns ein anderes Urteil gewünscht. Auch wenn die NPD eindeutig verfassungsfeindliche Ziele hat, liegen die Hürden für ein Parteiverbot sehr hoch.
Der Senat hat wegweisende Grundsätze für ein Verbot von Parteien in unserer heutigen gefestigten Demokratie aufgestellt. Unabhängig vom Ergebnis ist dieses Urteil daher auch von ganz grundsätzlicher Bedeutung. Die Richterinnen und Richter haben die NPD letztendlich als zu unbedeutend eingeschätzt, als dass ein Verbot gerechtfertigt wäre. Im Übrigen lässt das Urteil es aber nicht an deutlichen Worten fehlen: “Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar” – ein Freifahrtschein für die NPD ist das Urteil ganz und gar nicht.
Unser aller Engagement im Kampf gegen Rechtsextremismus – staatliche Behörden genauso wie zivile Organisationen und Initiativen – muss weitergehen. Denn auch ein Verbot der NPD hätte nichts an der rechtsextremen Gesinnung in den Köpfen der Anhänger und Sympathisanten geändert. Dafür ist eine umfassende Prävention durch Bildung, Aufklärung, Demokratieförderung und Ausstiegshilfen notwendig. Die SPD-Bundestagsfraktion hat beispielsweise die Mittel für das Präventionsprogramm „Demokratie leben!“, das in der Demokratieförderung und der Extremismusprävention engagierte Projekte unterstützt, in den vergangenen Jahren auf über 100 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Insgesamt sieht die SPD Prävention als eine Daueraufgabe, die auch dauerhaft finanziert werden muss. Darum wollen wir mit einem Demokratiefördergesetz des Bundes die Strukturen der Präventionsarbeit langfristig und nachhaltig sichern.
Eins muss aber in Zukunft nicht mehr aus Steuermitteln finanziert werden: Man könne einer verfassungsfeindlichen Partei die Erstattung der Wahlkampfkosten versagen und damit die staatliche Finanzierung entziehen, meint das Bundesverfassungsgericht. Dafür müsste aber das Grundgesetz geändert werden. Also los: wir warten auf den entsprechenden Gesetzentwurf! Keinem Demokraten ist es zuzumuten, nur einen Tag länger als nötig das braune Unwesen auch noch mit Steuermitteln zu fördern.