Eine alte Idee im neuen Gewand - Aber da könnte ich mitgehen!

Sechs Monate verpflichtenden „Freiheitsdienst“ für alle zwischen 18 und 67: Wehrdienst, Bevölkerungsschutz oder Gesellschaftsdienst.
Das ist ein Vorschlag der bayrischen Grünen zur aufkeimenden Wehrpflichtdebatte.

Statt der Wiederaktivierung der seit 2011 nur ausgesetzten aber immer noch bestehenden Wehrpflicht, schlagen die bayerischen Grünen einen verpflichtenden „Freiheitsdienst“ vor. Das besondere daran: Alle Frauen und Männer müssten irgendwann zwischen 18 und 67 Jahren, sechs Monate „Freiheitsdienst“ leisten, entweder am Stück oder zeitlich gestreckt. Das könne im Wehrdienst, im Bevölkerungsschutz, bei Feuerwehr oder Hilfsorganisationen sein. Die Pflicht soll gelten „für alle mit festem Aufenthalt in Deutschland, unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Geschlecht“.
Geleistete Dienste und Ehrenämter sollen angerechnet werden können. Die bayrischen Grünen sehen in dem vorgeschlagenen Freiheitsdienst ein Generationen und Milieus verbindendes Gemeinschaftsprojekt, das die demokratische Gesellschaft robuster werden lässt, die gemeinsame Freiheit verteidigt und das Miteinander stärkt.

Schon seit 2022 hat sich Bundespräsident Steinmeier mit mehreren Vorschlägen in eine ähnliche Richtung geäußert, dafür aber nie Zustimmung von grüner Seite erhalten. Die SPD setzt sich ebenfalls für einen neuen Wehrdienst ein. Er soll auf Freiwilligkeit basieren und sich an dem orientieren, was die Bundeswehr braucht. Unser Vorschlag bisher: Jede und Jeder wird mit etwa 18 Jahren kontaktiert. Aber Männer müssen dann einen Fragebogen beantworten und könnten sich mustern lassen. Bei Tauglichkeit können sie in die Bundeswehr eintreten und freiwillig Wehrdienst leisten. Frauen steht dieser Weg frei.

Für mich steht das nicht im Widerspruch zur Idee der bayrischen Grünen, vielmehr sehe ich breite Überschneidungen. Die Idee sollte man im Bundestag aufgreifen und weiter diskutieren, denn schließlich bräuchte es eine 2/3 Mehrheit des Parlaments, für eine entsprechende Grundgesetzänderung. Denn die Einführung eines allgemeinen gesellschaftlichen und sozialen Pflichtdienstes würde
gegen Art. 12 Abs. 2 GG verstoßen. Auf der Grundlage von Art. 12a Abs. 1 Var. 3 GG wäre lediglich die Erstreckung der Wehrdienstpflicht für Männer auch auf Zivilschutzverbände (THW, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund) möglich. Art. 12a Abs. 1 bis 6 GG stellen keine tauglichen Grundlagen für die Einführung nicht verteidigungsgerichteter Dienstverpflichtungen dar.