Die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Vermietung von Wohnungen u. a. für touristische Zwecke ist in vielen Großstädten ein Thema, so auch in Münster. „Einer weiteren Verknappung von Wohnraum müssen wir entschieden entgegentreten!“, stellt Ludger Steinmann, planungspolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion, klar. „Zwar gibt es seit 2015 eine Wohnraumschutzsatzung, die einen Genehmigungsvorbehalt vorsieht, wenn Wohnraum anderweitig als zu Wohnzwecken genutzt werden soll. Allerdings finden sich auch für Münster in einschlägigen Internetsuchportalen Unterkünfte im Angebot, die sich vom Grundsatz her auch für eine dauerhafte Vermietung eignen würden“, schildert Steinmann das Problem. In einem Antrag fordert die SPD-Ratsfraktion daher, die bestehenden Regelungen zu überprüfen und ggf. weitere Maßnahmen vorzuschlagen.
„Angesichts des großen Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Münster ist es richtig und wichtig, alles Notwendige zu unternehmen, um eine Zweckentfremdung zu unterbinden“, so der SPD-Planungspolitiker. Schließlich führe dies nicht nur zu einer weiteren Verknappung, sondern auch zu einer weiteren Steigerung von Mietpreisen. Städte wie Berlin hätten daher rigorose Genehmigungsregelungen im Rahmen von Verordnungen erlassen. „Auch für Münster gilt es jetzt, aktuelle Daten hinsichtlich einer Zweckentfremdung von Wohnraum zu erheben, auf deren Grundlage dann eine umgehende Anpassung der bestehenden Wohnraumschutzsatzung erfolgen muss“, fordert Steinmann.
Sandra Wulf
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