Ausgleichspflicht für überbaute Flächen gut und richtig

Im Rahmen der Diskussion um die Ausweisung neuer Gewerbe- und Baugebiete hatte der Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen, Karl-Friedrich Schulte-Uebbing zuletzt bemängelt, dass zu viele sogenannte Ausgleichsflächen geschaffen werden müssten. Dazu Ratsherr Ludger Steinmann, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion: „Herr Schulte-Uebbing irrt, wenn er die Ausgleichs- und Kompensationspflicht sowie die Funktionsfestlegung von Flächen auf Ausgleichfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft kritisiert.“

„Das rechtlich gefasste Prinzip der Ausgleichspflicht bei Bauvorhaben oder anderer flächenverbrauchender Projekte ist gut und richtig. Die immer knapper werdenden Freiflächen müssen in ihrem Status sichergestellt und entwickelt werden“, ist sich Steinmann sicher. „Davon profitiert auch die Stadt, deren zukünftige Aufgabe es sein wird, einen gesunden Mix aus Bebauung und Freiflächen für die wohnortnahe Erholung, als Bewegungsraum und als Rückzugsflächen für Flora und Fauna zu etablieren“, so der SPD-Politiker weiter.

Allerdings bedürfe es einer gehörigen Portion Kreativität, die Regelungen der Ausgleichspflicht auch über Stiftungen oder Kompensationszahlungen für Naturschutzprojekte oder den langfristigen Erhalt und die Pflege von Grün- und Freiflächen zu nutzen. „Herr Schulte-Uebbing hat nur in einem Punkt Recht: Es gibt in der Stadt in der Tat keine Flächen mehr, die nicht schon funktional überplant sind und bei denen es zwangsläufig zu einem Zielkonflikt kommt“, so Ratsherr Steinmann.